DGUV REGEL 112-191
Individuell und Zertifiziert
ORTHOstat ist die individuelle orthopädische Einlage nach EN ISO 20347:2012 und 20345:2011 von ABEBA. Sie tragen zertifizierte Schuhe und benötigen eine individuell angepasste orthopädische Einlage? Die 2007 geänderte BG-Regel 191 besagt, dass bei jeder orthopädischen Anpassung geprüft werden muss, ob die Schuhe weiterhin den Anforderungen der Norm EN ISO 20347 bzw. EN ISO 20345 entsprechen.
ABEBA hat Lösungen gefunden und weiterentwickelt. In enger Zusammenarbeit mit dem orthopädischen Fachbetrieb "Doppler" haben wir eine Einlage entwickelt, die sich individuell anpassen lässt. (www.doppler-online.com)
Ihr Schuh bleibt weiterhin nach der EN ISO Norm 20347:2012 oder 20345:2011 zertifiziert.
Die Normen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sind eine Gewährleistung für Ihren Schutz bei der Arbeit. Eine Verletzung der Norm BGR 191 geschieht, wenn Sie eine Fremdeinlage in ABEBA-Schuhe einlegen. Folglich kann die Zertifizierung erlöschen und der Versicherungsschutz bzw. die Haftung geht an die verantwortlichen Entscheider (Geschäftsführung) über.
Der Fuß ist die Basis Ihres Körpers
Zwischen Kopf und Fuß liegen viele Gelenke, die Sie täglich bei Ihrer Bewegung benötigen. Einige davon können im Laufe Ihres Lebens Probleme bereiten. Oftmals ist es „nur” eine Fehlstellung des Fußes, die den statischen Aufbau Ihres Körpers aus dem Lot bringt. Durch das Tragen Ihrer persönlichen ABEBA Orthostat-Einlagen nehmen Sie direkten Einfluss auf Ihr Wohlbefinden, Ihre Knie, Hüfte und Ihren Rücken. Sie lindern dadurch bestehende Schmerzen bzw. verhindern deren Entstehung.
- Verringerung Ihrer Ausfallzeiten
- Erhaltung Ihrer Arbeitskraft
- Ausgleich von statischen Fehlbelastungen Ihres Körpers
Berufs- oder Sicherheitschuhe bleiben zertifiziert nach:
EN ISO 20347:2012 oder EN ISO 20345:2011 (siehe jeweilige Modellbeschreibung)
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